Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, die Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung, gesunde Unternehmen, die wegen der Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulieren können und so gezwungen wären, einen Insolvenzantrag zu stellen, zu schützen. Aber worum geht es konkret? Die Gesetzesänderung teilt sich in die zwei folgenden Eckpunkte auf:
Der Prognoszeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt. Eine Überschuldung kommt nach geltendem Recht dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Diese Zeitspanne soll nun vorübergehend auf vier Monate herabgesetzt werden. Damit würden Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht entgehen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist.
Eine weitere Erleichterung gilt für überschuldete Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind. Die Frist für die Insolvenzantragstellung wird vorübergehend von jetzt sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden. So soll diesen Unternehmen mehr Zeit für eine mögliche Sanierung eingeräumt werden.
Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31.12.2023 gelten.